Änderung des Vergabeerlasses

 

 

Mit der Dritten Verwaltungsvorschrift zur Änderung des Vergabeerlasses vom 7. November 2022 hat das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV den Vergabeerlass vom 12. Dezember 2018 geändert.

Beim Direktauftrag ist eine Markterkundung fortan erst durchzuführen, wenn der Auftragswert 1.000 € übersteigt.

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