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Anpassung der EU-Schwellenwerte
Anpassung der EU-Schwellenwerte zum 01.01.2024
Die Änderung der Schwellenwerte erfolgt auf Grundlage des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA).
In einem Rhythmus vom 24 Monaten werden die EU-Schwellenwerte überprüft und angepasst. Die turnusmäßigen Anpassung sind notwendig, da die Festlegungen im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruhen, sogenannten Sonderziehungsrechten.
Da für diese kein fester Wechselkurs im Verhältnis zum Euro festgeschrieben wurde, sind die Werte der Sonderziehungsrechte entsprechend der Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu zu berechnen.
EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024 (Klassische Vergaben)
Bauleistungen 5.538.000 € bisher 5.382.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Bundesbehörden) 143.000 € bisher 140.000 €
Liefer- und Dienstleistungen
(alle übrigen öffentlichen Auftraggeber) 221.000 € bisher 215.000 €
EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024
(Sektorenrichtlinie und Richtlinie Verteidigung und Sicherheit)
Bauleistungen 5.538.000 € bisher 5.382.000 €
Liefer- und Dienstleistungsaufträge
(obere und oberste Bundesbehörden) 443.000 € bisher 431.000 €
EU-Schwellenwerte ab 01.01.2024 (Konzessionen)
Konzessionen 5.538.000 € bisher 5.382.000 €
Der Schwellenwert für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen wird nicht angepasst und beträgt weiterhin 750.000 €.