Bundesbauministerium beendet Corona-Sonderregelungen

 

 

Die weitreichenden Corona-Schutzmaßnahmen werden bis zum 20.03.2022 schrittweise zurückgefahren. Aus diesem Anlass werden auch die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie erlassenen Sonderregeln für die Vergabe und Abwicklung von Baumaßnahmen des Bundes aufgehoben.

Mit Erlassen aus März 2020 hatte das Bundesbauministeriums Hinweise zur Durchführung von Baumaßnahmen des Bundes während der Pandemie gegeben. Es folgten wegen in die Höhe schnellender Preise für Hygienematerialien wie Masken oder Desinfektionsmitte sowie der Unwägbarkeit möglicher weiterer Maßnahmen Vorgaben zur Abrechnungsart für bestimmte, abschließend benannte Hygienemaßnahmen.

Nunmehr soll die Rückkehr zum Regelverfahren ermöglicht werden.

Für bestehende Verträge ändert sich nichts.

Endet die Angebotsfrist nach dem 20.03.2022 sind in Vergabeverfahren das Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie sowie das VHB-Formblatt 217 den Vergabeunterlagen nicht mehr beizufügen. Die durch das Formblatt 217 erfassten Corona-bedingten Mehrkosten sind im Rahmen dieser Verträge nicht mehr gesondert zu erstatten.

Endet die Angebotsfrist ist bereits begonnenen Vergabeverfahren vor dem 20.03.2022, können Verfahren unter Verwendung der beiden Unterlagen fortgeführt werden, wenn eine Änderung der Vergabeunterlagen zu nicht hinnehmbaren zeitlichen Verzögerungen führen würde.

Die Erlasse
- BWI7 – 70406/21#1 vom 21.3.2020 zu bauvertraglichen Fragen
- BWI7 – 70406/21#1 vom 23.3.2020 zu vergaberechtlichen Fragen
- BWI7 – 70406/21#1 vom 17.6.2020 zur separaten Erstattung von Hygienemehrkosten
werden aufgehoben.

Den vollständigen Erlass finden Sie hier.

 

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