Eigenerklärung zum Zuschlagsverbot an russische Staatsangehörige

 

Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen seit dem 09.04.2022 nicht mehr an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland aufweisen. Die Prüfung kann durch Aufforderung zur Abgabe einer Eigenerklärung erfolgen.

Ein Muster finden Sie hier.

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