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Ukraine-Krise, Anwendung von dringlichen Vergaben
Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine vom 13.04.2022
Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz hat in Abstimmung mit dem für öffentliche Aufträge im Baubereich zuständigen Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem Rundschreiben insb. über die Möglichkeiten von Dringlichkeitsvergaben und weiteren Beschleunigungs- und Erleichterungsmaßnahmen für Beschaffungen im Zusammenhang mit dem Krieg gegen die Ukraine unter- und oberhalb der EU-Schwellenwerte informiert. Diese Hinweise sollen unter anderem den Kommunen mehr Sicherheit bei ihren dringlichen Vergaben, etwa für die Versorgung der ukrainischen Flüchtlinge, geben.