Stoffpreisgleitklausel, Erlass läuft zum 30.06.2023 aus

 

Mit Erlass BW I 7-70437/9#4 vom 25. März 2022 wurden, befristet bis zum 30. Juni 2022, Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine eingeführt. Am 22. Juni 2022 erfolgte eine erste Verlängerung der Sonderregelungen bis zum 31. Dezember 2022. Gleichzeitig wurden Regelungen nachgeschärft und eine alternative Methode zur Ermittlung der Basiswerte für die Stoffpreisgleitklausel eingeführt (Formblatt 225a). Eine zweite Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 wurde mit Erlass vom 6. Dezember 2022 ausgesprochen. Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen wie angekündigt zum 30. Juni 2023 auslaufen.

Zur Bekanntmachung des Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

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